Was ist ein Heilpraktiker ?


   Noch nie haben sich so viele Menschen mit Fragen und gesundheitlichen Problemen an den
    Heilpraktiker gewandt, wie heute. Teilweise kursieren aber auch immer noch Vorurteile.
    Beispiele dazu: Heilpraktiker heilen mit "Placebo-Kügelchen", legen nur die Hand auf,
    ernten im Mondlicht irgendwelche Heilkräuter oder sind einfach nur Scharlatane.
   
    Der "Heilpraktiker" ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach
    dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 in der jeweils geltenden Fassung eine staatliche
    Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen.
    Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, Heilpraktikergesetz
    (BGBI. III 2122-2)
    Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
    (BGBI. III 2100-2-1)
   
    Ein Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen
    im Sinne von § 18 EStG.
   
    Der Heilpraktiker verfügt, in der Regel, über eine umfassende medizinische Ausbildung, die abschließt
    mit einer Überprüfung durch den Amtsarzt im zuständigen Gesundheitsamt.
    Wer diese Prüfung besteht, bekommt von dieser Behörde die Erlaubnis zur
    "Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" - darf also die Heilkunde ausüben, ohne Arzt zu sein.
   
    Die Befugnisse eines Heilpraktikers sind durch Gesetze und Verordnungen gegenüber denen des Arztes
    eingeschränkt, so darf er z.B. keine verschreibungspflichtige Medikamente verordnen, keine Geburtshilfe
    betreiben oder gemäß Infektionsschutzgesetz bestimmte Infektionskrankheiten nicht behandeln.
   
    Was viele nicht wissen, der Prüfungsstoff für die Vollzulassung als Heilpraktiker umfasst viele Bereiche
    der Schulmedizin, fachpraktische Themengebiete und naturheilkundliche Bereiche:
     Anatomie, Physiologie und  Pathophysiologie des Menschen,
     Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, 
     Erkennen und Unterscheiden von Volkskrankheiten
     (besonders Stoffwechsel- und Herz- Kreislauferkrankungen, degenerative und
     übertragbare Krankheiten),
     Pathologie des Menschen,
     Psychopathologie,
     Erkennen und Erstversorgen akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände,
     Techniken der klinischen Befunderhebung
     (Diagnose, Differentialdiagnose, klinische Untersuchungen wie Inspektion, Palpation, Auskultation, 
     Perkussion  und Funktionsprüfungen der Organe und Körpersysteme),
     Deutung grundlegender Laborwerte,
     Injektions- und Punktionstechniken, Blutabnahme
     Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation
     Berufs- und Gesetzeskunde
     (einschließlich der gesetzlichen Pflichten und Einschränkungen),
     Anwendungsgebiete, Grenzen, Gefahren und Kontraindikationen von diagnostischen oder therapeutischen 
     Methoden der Naturheilkunde.
   
    Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die teilweise beachtlichen
    Durchfallquoten belegen, dass die Messlatte für die Heilpraktiker sehr hoch liegt.
    Nach erfolgreicher Prüfung wählt jeder Heilpraktiker dann die naturheilkundlichen Fachgebiete und
   Therapien aus, die er vertiefen und in denen er sich weiter ausbilden lassen möchte.
   
    Eine Krankheit wird von Heilpraktikern nicht nur von den Krankheitssymptomen her betrachtet,
    um diese möglichst rasch zu beseitigen.
    Vielmehr er stellt vorrangig auch die Ursachen auf den Ebenen Körper, Geist und Seele bei der Behandlung
    einer Krankheit in den Mittelpunkt seiner Therapie.
    Und er regt unseren genial funktionierenden Körper an, sich wieder selbst zu regulieren.

    Kurz gesagt: Eine ganzheitliche Behandlungsweise.









 Praxis für Biologische Medizin
 Fachpraxis für naturheilkundliche Schmerztherapie
 Doris Schulz
 DO.CN®, Heilpraktikerin
 Schmerztherapeutin

 Mitglied im Verband
 Freier Osteopathen e.V.


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